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Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Handel Unverbindliche
Verbandsempfehlung,
herausgegeben von der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte
Handel, für die ihr zuzurechnenden Wirtschaftskammer-Mitglieder
Stand 2003
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer
Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits
gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen
abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen
gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte
zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung.
Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene,
mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran
gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich
vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich
die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der
Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich
andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur
Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien,
Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern,
so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen
oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt
Pkt. III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug
um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges,
auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen
außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt
des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer
Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen
ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag
der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen,
wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels
Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten
noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des
Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl,
einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages
oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs-
und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen
bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne
dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er
seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen;
im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl
einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages
oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei
Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz)
kann der
Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten,
wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt
mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen
mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung
innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß
dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der
Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag
ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer
erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben
(Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei
Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß
innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist
ein Rücktritt nicht möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall
des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen,
soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen
verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes
zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die
Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen
ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt,
verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag
von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses
im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung,
Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen
gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei
werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten
Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens
jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht-
und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher
Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug),
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware
entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr
von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag
in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem
dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt,
entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung
einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet,
sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung
erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen
und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen
erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen
um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser
Frist kann der Kunde nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten
geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare
Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg
als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte
Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild,
Maserung und Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für
Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen
von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich
nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte
zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen
drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen
Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen
über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch
neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend
gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten
bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet,
den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend
zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie
für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung
zu tragen hat.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach,
dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest
grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In
der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt
vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei
Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport-
und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf
die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet
sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer,
zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den
von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen
Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware
nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden,
verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko
für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des
Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon
jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch
Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen,
bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber
ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und
diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession
ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen
Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen
etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen
Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem
Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer
sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits
jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne
unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist
der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen
der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten,
sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages
berechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
XVII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses
Vertrages von uns automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen,
so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an
die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben
ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen
stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine
wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
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